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Fiskalische Vorgaben für Kassensysteme

Jahr 2020 : Gesetzliche Grundlagen im Kassenmarkt

Am 22. Dezember 2016 beschloss der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“:

  • Neuer Paragraph 146a der Abgabenordnung (AO)
  • Neue Bestimmungen umfassen Verwendung und Funktion von Registrierkassen
  • Einführung einer "zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE) und eine einheitliche digitale Schnittstelle.
  • Bestimmungen treten ab dem 1. Januar 2020 in Kraft

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Juni 2019 die Anforderungen an eine TSE in einem Anwendungserlass zur Einführung des § 146a AO definiert und die Ansichten der Finanzbehörden zur praktischen Umsetzung des Gesetzes erklärt. Zentrales Element ist hierbei die "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme" (DSFinV-K).

Umsetzungen der Bestimmungen in SCHULTES Kassen

Da sowohl die Umsetzungen als auch die Rahmenbedingungen aktuell noch im Fluss sind, werden wir diese Seite in Zukunft mit neuen Informationen aktualisieren. Genaue Auskünfte zu den genannten Gesetzen und Verordnungen können nur Rechtsanwälte geben. Wir informieren hier über die Umsetzung in unseren Kassensystemen.

 

Anforderungen an eine Registrierkasse ab dem 01.01.2020:

  • Anschluss und Sicherung der Daten mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Anmeldung des Kassensystems und der zugehörigen TSE beim Finanzamt
  • Belegausgabepflicht: Es ist verpflichtend, dem Kunden eine Rechnung auszustellen
  • Ausgabe eines prüfbaren Beleges: Es wird voraussichtlich ein 2D-Barcode auf Rechnungen zu finden sein, der eine Überprüfung der Korrektheit einer Rechnung ermöglicht
  • Erweiterte Anforderungen an die Datenaufzeichnung

Umsetzung der Vorschriften in SCHULTES Kassensystemen

  • Für alle Systeme der SCHULTES S-700 bluepos® Software werden wir ein Update zur Verfügung stellen, mit dem die Vorschriften erfüllt werden.
  • Dies umfasst alle Systeme der S-700 Serie und alle PC-Kassensysteme mit Windows Betriebssystem, auf denen eine SCHULTES bluepos® Kassensoftware läuft.
  • Für ein Update der S-700 bluepos® Software ist eine aktive Softwarepflege erforderlich.
  • Alle Systeme älterer Serien, insbesondere S-600, S-500 und HS-Serie, können bauartbedingt nicht aufgerüstet werden.
  • Mobilgeräte vom Typ S-600 Orderhandy fallen nicht hierunter, da es sich um reine Eingabeterminals handelt und alle Daten ausschließlich in der verbundenen Kasse verarbeitet werden. Stattdessen muss das verbundene Kassensystem den Bestimmungen des § 146a AO entsprechen.


Was kostet eine TSE und ein Update der bestehenden Software?

  • Die Softwareupdates sind bei Neukauf innerhalb eines Jahres für S-700 bluepos® kostenfrei.
  • Sollte sich Ihr Kassensystem aktuell nicht in der Softwarepflege befinden, so muss für den offenen Zeitraum eine Softwarepflege nachlizenziert werden. Bitte sprechen Sie uns auf die genauen Konditionen an.
  • Der Preis einer TSE ist bislang nicht abschließend festgelegt.

 

Wie sieht der Zeitplan aus, wann kann SCHULTES die TSE und das Update liefern?

  • Der Firma Schultes liegen bereits erste Entwicklungsmuster von möglichen TSEs vor und arbeitet mit Hochdruck an den Umsetzungen der gesetzlichen Vorgaben.
  • Wir werden Sie auf dieser Seite über weitere Termine informieren.
  • Leider gibt es bislang noch keine zertifizierten TSE, die Hersteller rechnen mit einer (evtl. vorläufigen) Zertifizierung der TSE frühestens im Dezember 2019.

Wird es eine Verschiebung des Termins 01.01.2020 geben?

  • Auch wenn viele Verbände eine Verschiebung des Termins 01.01.2020 fordern: Von offiziellen Stellen gibt es bislang keinerlei Hinweis auf eine Verschiebung.
  • Möglicherweise wird ein übergangsweiser Betrieb einer Registrierkasse zu Beginn des Jahres 2020 noch ohne zertifizierte TSE geduldet, wenn sie die sonstigen Anforderungen erfüllt und eine Bestellung einer TSE beim Kassenfachhandel vorliegt.
  • Hierzu werden wir Sie bei Neuigkeiten ebenfalls informieren.

GoBD zertifiziert

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten ab dem 01.01.2015 für Deutschland und ersetzen die bisherige GDPdU. Alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt werden, müssen unveränderbar 10 Jahre lang aufbewahrt und bei einer Betriebsprüfung in maschinell auswertbarer Form vorgelegt werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat eindeutig festgelegt, dass die GoBD auch für Kassensysteme gilt.

Die Verwaltungsvorschrift GDPdU und der Nachfolger GoBD sind bei der Entwicklung des Kassensystems S-700 von Anfang an berücksichtigt und umgesetzt worden: Die Kasse speichert jede einzelne Buchung mit einer eindeutig fortlaufenden Nummer. Aus diesen Daten kann jeder Vorgang bis ins Detail rekonstruiert werden.

 

Für übliche Anwendungen erlaubt die Speicherausstattung der Kasse eine Archivierung aller Daten eines Zeitraums von mehr als 10 Jahren.* Die Daten bleiben in der Kasse gespeichert und nicht, wie häufig üblich, in der Cloud.

 

Die Datensicherheit ist durch ein bei der Einrichtung zu vergebendes Passwort gegeben. Mit der zertifizierten Export-Schnittstelle können die Daten, wie von den Finanzbehörden im „Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung, Version 1.1 vom 1.August 2002“ gefordert, zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kasse immer nur ein Bestandteil der Buchführung ist.

Diese Seite dient lediglich Ihrer Information, bitte lassen Sie sich durch einen Steuerberater über die korrekte Einrichtung und Durchführung der ordnungsgemäßen Buchführung informieren.

* Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Anwendungsfälle, ist eine genaue Prognose des anfallenden Datenvolumens nicht möglich. Je nach Anwendung kann die Speicherkapazität deutlich früher ausgeschöpft sein. Für die Sicherung/Archivierung der Daten ist in jedem Fall der Anwender verantwortlich.

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