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Am 22. Dezember 2016 beschloss der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Juni 2019 die Anforderungen an eine TSE in einem Anwendungserlass zur Einführung des § 146a AO definiert und die Ansichten der Finanzbehörden zur praktischen Umsetzung des Gesetzes erklärt. Zentrales Element ist hierbei die "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme" (DSFinV-K).
Da sowohl die Umsetzungen als auch die Rahmenbedingungen aktuell noch im Fluss sind, werden wir diese Seite in Zukunft mit neuen Informationen aktualisieren. Genaue Auskünfte zu den genannten Gesetzen und Verordnungen können nur Rechtsanwälte geben. Wir informieren hier über die Umsetzung in unseren Kassensystemen.
Anforderungen an eine Registrierkasse ab dem 01.01.2020:
Umsetzung der Vorschriften in SCHULTES Kassensystemen
Was kostet eine TSE und ein Update der bestehenden Software?
Wie sieht der Zeitplan aus, wann kann SCHULTES die TSE und das Update liefern?
Wird es eine Verschiebung des Termins 01.01.2020 geben?
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten ab
dem 01.01.2015 für Deutschland und ersetzen die bisherige GDPdU. Alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt werden, müssen unveränderbar 10 Jahre lang aufbewahrt und bei einer
Betriebsprüfung in maschinell auswertbarer Form vorgelegt werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat eindeutig festgelegt, dass die GoBD auch für Kassensysteme gilt.
Die Verwaltungsvorschrift GDPdU und der Nachfolger GoBD sind bei der Entwicklung des Kassensystems S-700 von Anfang an berücksichtigt und umgesetzt worden: Die Kasse speichert jede einzelne Buchung
mit einer eindeutig fortlaufenden Nummer. Aus diesen Daten kann jeder Vorgang bis ins Detail rekonstruiert werden.
Für übliche Anwendungen erlaubt die Speicherausstattung der Kasse eine Archivierung aller Daten eines Zeitraums von mehr als 10 Jahren.* Die Daten bleiben in der Kasse gespeichert und nicht, wie häufig üblich, in der Cloud.
Die Datensicherheit ist durch ein bei der Einrichtung zu vergebendes Passwort gegeben. Mit der zertifizierten Export-Schnittstelle können die Daten, wie von den
Finanzbehörden im „Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung, Version 1.1 vom 1.August 2002“ gefordert, zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kasse immer nur ein
Bestandteil der Buchführung ist.
Diese Seite dient lediglich Ihrer Information, bitte lassen Sie sich durch einen Steuerberater über die korrekte Einrichtung und Durchführung der ordnungsgemäßen Buchführung informieren.
* Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Anwendungsfälle, ist eine genaue Prognose des anfallenden Datenvolumens nicht möglich. Je nach Anwendung kann die Speicherkapazität deutlich früher ausgeschöpft sein. Für die Sicherung/Archivierung der Daten ist in jedem Fall der Anwender verantwortlich.